
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Soziales im Kanton St.Gallen
Servicebereich
- Kontakt
- Suchen neues Fenster
- Feedback
- Sitemap
- Index A-Z
Sie sind hier:
Vollzug Auslandschweizer-Sozialhilfegesetz
Im Zusammenhang mit in die Schweiz zurückkehrenden oder sich vorübergehend in der Schweiz aufhaltenden Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern übernimmt der Bund die Unterstützungskosten, die einer Gemeinde im Kanton entstanden sind. Die Voraussetzungen dazu sind im Bundesgesetz über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland geregelt. Das für den Verkehr mit dem Bundesamt für Justiz zuständige Amt für Soziales stellt den Zahlungsverkehr sicher und führt Rechtsmittelverfahren.
Im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen an Rückkehrende aus Haiti ist das Schreiben des Bundesamtes für Justiz vom 11. Februar 2010 zu beachten.
| Sozialhilfe an Auslandschweizer (38 kb, PDF) | 14.03.2008 | ||
| BVGE Urteil (59 kb, PDF) | 14.03.2008 | ||
| Sozialhilfe an Rückkehrende aus Haiti (64 kb, PDF) | 11.02.2010 |
Formulare finden Sie unter Arbeitsmittel für die Gemeinden.