Persönliche Sozialhilfe

Persönliche Sozialhilfe bezweckt, der Hilfebedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen nach Möglichkeit zu beseitigen oder zu mildern und die Selbsthilfe der Hilfebedürftigen zu fördern. Persönliche Sozialhilfe umfasst die betreuende sowie die finanzielle Unterstützung.

 

Für die Ausrichtung der persönlichen Sozialhilfe wenden Sie sich an Ihre Wohnsitzgemeinde. Diese kann Ihnen Informationen über Ansprüche, Rechte und Pflichten geben.