Mutterschaftsbeiträge

Mütter haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge der Wohngemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen und der Lebensunterhalt nicht gedeckt ist.

Das ab 1. Januar 2007 gültige Gesuchs- und das ab 1. Januar 2009 gültige Berechnungsformular finden Sie unter Arbeitsmittel für Gemeinden.