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Mutterschaftsbeiträge
Mütter haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge der Wohngemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen und der Lebensunterhalt nicht gedeckt ist.
| Merkblatt Mutterschaftsbeiträge (49 kb, PDF) | 24.03.2011 |
Das ab 1. Januar 2007 gültige Gesuchs- und das ab 1. Januar 2009 gültige Berechnungsformular finden Sie unter Arbeitsmittel für Gemeinden.