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Alimentenbevorschussung und -inkassohilfe
Unmündige und mündige Kinder haben Anspruch auf Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussung) der Wohngemeinde.
Bei Fragen und für Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Wohngemeinde.
Das ab 1. Januar 2007 gültige Gesuchs- und das ab 1. Januar 2009 gültige Berechnungsformular finden Sie unter Arbeitsmittel für Gemeinden.