Kinder- und Jugendheime

Kinder- und Jugendheime, Portrait vier Kinder und Jugendlichen

Im Kanton St.Gallen prägt das Engagement privater Kreise das Angebot der stationären Kinder- und Jugendeinrichtungen massgeblich. So werden mit einer Ausnahme - deren Trägerschaft eine politische Gemeinde ist - alle Einrichtungen mit einer Betriebsbewilligung des Amtes für Soziales auf privatrechtlicher Basis geführt.

Einrichtungen ohne internes Schulangebot

Im Kanton St.Gallen gibt es 14 Einrichtungen der Heimpflege. Es sind vor allem mittlere und kleinere Einrichtungen mit 3 bis 30 Plätzen. Die Einrichtungen decken mit ihrem Angebot eine breite Palette ab: von der Durchgangswohngruppe bis zum Angebot des Langzeitaufenthaltes mit internen Lehr- und Ausbildungsplätzen.

Trägerschaft und Finanzierung

Die Kinder- und Jugendheime sind in der Regel private Einrichtungen, die sich über die Tagestaxen der betreuten Kinder und Jugendlichen finanzieren. Der Kanton beteiligt sich im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE an den Kosten.

Einweisende Behörden

Für die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei einer Fremdplatzierung ist u.a. die Zusammenarbeit zwischen einweisenden Behörden und stationären Einrichtungen (Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche) von grosser Bedeutung. Die Broschüre der Lostorfer Gruppe enthält Empfehlungen für diese Zusammenarbeit.

Weitere stationäre Angebote

Informationen zu Kinder- und Jugendheimen mit internem Schulangebot finden Sie unter Sonderschulheime und zur stationären psychiatrischen Versorgung unter Kinder- und Jugendpsychiatrie. Für die stationäre Krisenintervention ist das Kinderschutzzentrum zuständig.

Kontakt

  Raphaela Junker Bichler
Adresse: Spisergasse 41
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 33 18 / 058 229 45 00