Kostenübernahmegarantie (KÜG)

Kostenübernahmegarantien sichern die Finanzierung des Aufenthalts einer Person in einer IVSE-anerkannten Einrichtung. Die Gesuche müssen bei der Verbindungsstelle IVSE des Standortkantons vor Eintritt eingereicht werden. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Erteilung der Kostenübernahmegarantie durch den Wohnsitzkanton.

 

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 sind die Kantone für die Finanzierung gemäss IVSE der unterstellten sozialen Einrichtungen verantwortlich.

Kontakt

Amt für Soziales: Werner Osterwalder
Adresse: Spisergasse 41
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 33 18 / 058 229 45 00