
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Soziales im Kanton St.Gallen
Servicebereich
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IVSE-Anerkennung
Der Standortkanton anerkennt auf Gesuch hin eine Einrichtung und unterstellt sie der IVSE. Voraussetzung dafür ist im Kanton St.Gallen das Vorliegen einer Betriebsbewilligung. Einzuhalten sind die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE, die kantonale Verordnung dazu, die IVSE-Rahmenrichtlinien zu den Qualitätsanforderungen sowie die IVSE-Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung.
Zuständig im Kanton St.Gallen ist die Verbindungsstelle IVSE im Amt für Soziales.
IVSE-Richtlinien und Empfehlungen
IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen
Kontakt
| Amt für Soziales: | Paul Seelhofer |
|---|---|
| Adresse: | Spisergasse 41 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 33 18 / 058 229 45 00 |