Rechtliche Grundlagen

Seit dem 1. Januar 2009 sorgen das Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG) und die zugehörige Verordnung über Familienzulagen (FamZV) für eine gewisse Vereinheitlichung in den Kantonen bei der Ausrichtung von Familienzulagen. Mit der Wegleitung zur Familiengesetzgebung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (FamZWL) besteht ein umfangreiches Hilfsdokument für den Vollzug.

 

Die Kantone regeln ergänzend die Höhe der Leistungen, die Organisation und die Finanzierung. Die für den Kanton St.Gallen geltenden Neuerungen ab 1. Januar 2009 sind vorerst nur in der Nachtragsfassung vorhanden. Zur Unterstützung für die im Kanton St.Gallen tätigen Familienausgleichskassen besteht eine Wegleitung des Amtes für Soziales. Diese wird jährlich den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Entwurf für einen VI. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz

Die Vernehmlassung über den Bericht und Entwurf für einen VI. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz vom 10. Januar 2012 dauerte bis 20. Februar 2012.

Die Regierung hat am 6. März 2012 Botschaft und Entwurf für einen VI. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz an den Kantonsrat verabschiedet. Weitere Informationen zur parlamentarischen Beratung finden Sie im Ratsinformationssystem des St.Galler Kantonsrates (Geschäftsnummer 22.12.04).

Spezialregelung für Familienzulagen in der Landwirtschaft

Für die Landwirtschaft gilt mit den Bundeserlassen zu den Familienzulagen in der Landwirtschaft eine Sonderregelung.