
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Familienausgleichskassen
Familienzulagen dienen teilweise dem Ausgleich der Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen und erfüllen damit eine wichtige familienpolitische Aufgabe. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen, Geburts- oder Adoptionszulagen sowie Haushaltszulagen für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft. Welche Arten von Zulagen und in welcher Höhe sie ausrichten ist je nach Kanton unterschiedlich. Im Kanton St.Gallen betragen die Kinderzulagen Fr. 200.- und die Ausbildungszulagen Fr. 250.- je Kind und Monat.
Aufsicht über die Familienausgleichkasse
Die Familienausgleichskassen unterstehen der Aufsicht der Kantone. Im Kanton St.Gallen ist gemäss Art. 42 Abs. 1 des Kinderzulagengesetzes das Amt für Soziales des Departementes des Innern für die Wahrnehmung dieser Aufsicht zuständig. Im Kanton tätig werden können Familienausgleichskassen, die von einer AHV-Ausgleichskasse geführt werden sowie die vom Kanton anerkannten beruflichen und zwischenberuflichen Familienausgleichskassen. Wie alle anderen Kantone führt der Kanton St.Gallen eine kantonale Familienausgleichskasse.
Kontakt
| Elisabeth Frölich | |
| Adresse: | Spisergasse 41 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 33 18 / 058 229 45 00 |