Familienausgleichskassen

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Familienzulagen dienen teilweise dem Ausgleich der Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen und erfüllen damit eine wichtige familienpolitische Aufgabe. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen, Geburts- oder Adoptionszulagen sowie Haushaltszulagen für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft. Welche Arten von Zulagen und in welcher Höhe sie ausrichten ist je nach Kanton unterschiedlich. Im Kanton St.Gallen betragen die Kinderzulagen Fr. 200.- und die Ausbildungszulagen Fr. 250.- je Kind und Monat.

Aufsicht über die Familienausgleichkasse

Die Familienausgleichskassen unterstehen der Aufsicht der Kantone. Im Kanton St.Gallen ist gemäss Art. 42 Abs. 1 des Kinderzulagengesetzes das Amt für Soziales des Departementes des Innern für die Wahrnehmung dieser Aufsicht zuständig. Im Kanton tätig werden können Familienausgleichskassen, die von einer AHV-Ausgleichskasse geführt werden sowie die vom Kanton anerkannten beruflichen und zwischenberuflichen Familienausgleichskassen. Wie alle anderen Kantone führt der Kanton St.Gallen eine kantonale Familienausgleichskasse.

Kontakt

  Elisabeth Frölich
Adresse: Spisergasse 41
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 33 18 / 058 229 45 00