
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Soziales im Kanton St.Gallen
Servicebereich
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Betriebsbewilligung
zur Führung einer privaten Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Zuständigkeit und Vorgehen
Für die Führung einer privaten Einrichtung für Menschen mit Behinderung ab drei Plätzen bedarf es gemäss Kantonsratsbeschluss über Einrichtungen für Menschen mit Behinderung vom 10. Januar 2002 neues Fenstereiner Betriebsbewilligung. Der Kantonsratsbeschluss wurde bis 31. Dezember 2012 verlängert (siehe Botschaft Behinderteneinrichtungen).
Die Verordnung über private Behinderteneinrichtungen neues Fenster regelt die näheren Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung und zum Entzug der Betriebsbewilligung sowie über die staatliche Aufsicht.
Weitere Grundlagen finden Sie in den folgenden Downloads
Kontakt
| Abteilung Behinderung | |
| Adresse: | Spisergasse 41 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 071 229 33 18 / 071 229 45 00 |