
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Aufsicht
Grundsatz
Die Aufsicht soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen einen angemessenen Lebens- und Arbeitsraum finden und das Wohl dieser Menschen gewahrt wird.
Neben den betroffenen Menschen mit Behinderung tragen verschiedene Beteiligte Verantwortung für ihr Wohl. Aufsicht ist nicht nur Sache der Betroffenen oder der einzelnen privaten oder staatlichen Stelle, sondern ein Zusammenwirken von verschiedenen Verantwortlichen.
Aufgabe der Verantwortlichen der verschiedenen Aufsichtsebenen ist es, sich für die Lebens-, Arbeits- und Betreuungsqualität in der Einrichtung einzusetzen, allfällige Mängel zu erkennen und wenn nötig zu handeln.
Aufsichtsebene 1
Individuelle Aufsicht
Bewohnerinnen / Bewohner oder die gesetzlichen Vertreterinnen / Vertreter
Aufsichtsebene 2
Fachspezifische Aufsicht
Leitung der Einrichtung
Aufsichtsebene 3
Interne Aufsicht
Leitendes Organ der Trägerschaft
Aufsichtsebene 4
Staatliche Aufsicht
Amt für Soziales, Kanton St.Gallen
Beschwerden
Bei Beanstandungen benützen Sie den von der Einrichtung beschriebenen Beschwerdeweg.