Aufsicht

Grundsatz

Die Aufsicht soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen einen angemessenen Lebens- und Arbeitsraum finden und das Wohl dieser Menschen gewahrt wird.

 

Neben den betroffenen Menschen mit Behinderung tragen verschiedene Beteiligte Verantwortung für ihr Wohl. Aufsicht ist nicht nur Sache der Betroffenen oder der einzelnen privaten oder staatlichen Stelle, sondern ein Zusammenwirken von verschiedenen Verantwortlichen.

 

Aufgabe der Verantwortlichen der verschiedenen Aufsichtsebenen ist es, sich für die Lebens-, Arbeits- und Betreuungsqualität in der Einrichtung einzusetzen, allfällige Mängel zu erkennen und wenn nötig zu handeln.

Aufsichtsebene 1

Individuelle Aufsicht

Bewohnerinnen / Bewohner oder die gesetzlichen Vertreterinnen / Vertreter

 

Aufsichtsebene 2

Fachspezifische Aufsicht

Leitung der Einrichtung

 

Aufsichtsebene 3

Interne Aufsicht

Leitendes Organ der Trägerschaft

 

Aufsichtsebene 4

Staatliche Aufsicht

Amt für Soziales, Kanton St.Gallen

Beschwerden

Bei Beanstandungen benützen Sie den von der Einrichtung beschriebenen Beschwerdeweg.