Behindertenfahrdienste

Rollstuhlfahrerin wird von zwei Helfern in ein Behindertenfahrzeug gefahren.

Für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel (Tram, Bus, Bahn usw.) nicht oder nur besonders erschwert benutzen können, besteht

im Kanton St.Gallen ein Netz von regionalen Behinderten-

fahrdiensten.

 

Diese regionalen Behindertenfahrdienste haben sich

zum Verein «Behindertenfahrdienste im Kanton St.Gallen»

(abgekürzt Verein BFD SG) zusammengeschlossen.