
Soziales im Kanton St.Gallen
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Umsetzung NFA / IFEG im Kanton St.Gallen
Der Kanton St.Gallen ist seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 verantwortlich für die bisher vom Bund ausgerichteten Finanzmittel für den Bau, die Ausstattung und den Betrieb von Wohnheimen sowie Werk- und Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Damit übernimmt der Kanton St.Gallen die Gesamtverantwortung in diesem Bereich.
Gemäss Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) neues Fenster hat der Kanton St.Gallen zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben, ein angemessenes Leistungsangebot zur Verfügung steht.
Kantonales Behindertenkonzept vom Bundesrat genehmigt
Der Bundesrat hat auf Empfehlung der eidgenössischen Verwaltungskommission für die Genehmigung der kantonalen Behindertenkonzepte (IFEG-Kommission) das Konzept des Kantons St.Gallen über die Gewährleistung des Angebots an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gemäss Art. 10 IFEG genehmigt.
Auf der Basis dieses Konzepts werden nun die bestehenden kantonalen Gesetzesgrundlagen erneuert. Das Gesetz über die Staatsbeiträge an die Invalidenhilfe und der Kantonsratsbeschluss über Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden durch eine neue rechtliche Grundlage abgelöst. Es ist vorgesehen, dem Kantonsrat des Kantons St.Gallen im Jahr 2012 dazu eine Vorlage zu unterbreiten.
Zeitplan
Die Umsetzung IFEG / NFA im Bereich erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen umspannt einen Zeitraum von mehreren Jahren und umfasst komplexe Fragestellungen. Daher wurden die Umsetzungsarbeiten inhaltlich und zeitlich in verschiedene Phasen gegliedert. Die nachfolgende Darstellung gibt eine Übersicht über die Phasen mit den zu bearbeitenden Themen und Meilensteinen:
Resultate der Angebotserhebung 2008 der Ostschweizer Kantone
Im Mai 2008 wurde im Auftrag der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweizer Kantone (SODK Ost) in allen sieben Ostschweizer Kantonen (AI, AR, GL, GR, SG, SH und TG) eine Erhebung des Leistungsangebots der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung durchgeführt. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung, den interkantonalen Auswertungsbericht sowie den Bericht über das Angebot im Kanton St.Gallen.
Angebot der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung in den Ostschweizer Kantonen im Vergleich
| Angebotsinventar 2008 |
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Angebot der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen
| Angebotsinventar 2008 |
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