
Soziales im Kanton St.Gallen
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Behinderung
Behinderung entsteht im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen Bedingungen.
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benach-
teiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG neues Fenster) bezweckt, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.
AKTUELLES
Regierung verabschiedet Vorlage zuhanden des Kantonsrates
Das neue kantonale Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung wurde in der Vernehmlassung durchwegs positiv aufgenommen. Die Regierung hat die Vorlage nun zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Dieser wird sie voraussichtlich in der Frühjahrssession beraten.
Weiter zur Medienmitteilung neues Fenster
Weiter zur Vorlage im Ratsinformationssystem des Kantonsrates St.Gallen neues Fenster
Ausstattungsbeiträge 2012
Ausstattungsbeiträge an Einrichtungsgegenstände können für das Betriebsjahr 2012 gemäss den geltenden Grundsätzen beantragt werden (siehe Anhang zu den «Richtlinien zur Ausrichtung von Investitionsbeiträgen»). Gesuche um Ausstattungsbeiträge für das Betriebsjahr 2012 sind der für Ihre Einrichtung zuständigen Fachperson bis spätestens 31. Januar 2012 einzureichen. Für die Gesuche ist das standardisierte Gesuchsformular zu verwenden. Es können nur korrekt und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Besonders der Bedarfsnachweis und die Angaben zur mit der Neuanschaffung verbundenen, verbesserten Wirtschaftlichkeit sind differenziert auszuführen.
Kontakt
| Abteilung Behinderung | |
| Adresse: | Spisergasse 41 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 33 18 / 058 229 45 00 |