Neuordnung Pflegefinanzierung

 
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Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflege­finanzierung auf den 1. Januar 2011 beschlossen. Mit dem neuen Bundesgesetz soll die sozialpolitisch schwierige Situation bestimmter Gruppen pflegebedürftiger Personen entschärft und die obligatorische Krankenversicherung nicht mit zusätzlichen altersbedingten Pflegeleistungen finanziell belastet werden.

 

Die Neuordnung der Finanzierung der ambulanten und stationären Langzeitpflege (Spitex und Pflegeheime) von Betagten bildet das eigentliche inhaltliche Kernstück der neuen Pflegefinanzierung. Dabei wird insbesondere die neue Finanzierung der Langzeitpflege in Pflegeheimen grosse finanzielle Auswirkungen und organisatorische Veränderungen sowohl für die Heime als auch für deren Bewohnerinnen und Bewohner mit sich bringen. Aber auch Kanton und Gemeinden müssen als neue Kostenträger und Verantwortliche für die Abwicklung neue Rollen übernehmen.

 

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat das Departement des Innern und das Gesundheits­departement beauftragt, die Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung prioritär vorzubereiten, die massgebenden Akteure in die Projektabwicklung einzubeziehen und die Koordination sowohl inner- als auch interkantonal sicherzustellen. Das Amt für Soziales ist mit der Gesamtprojektleitung betraut.

Gesetz über die Pflegefinanzierung deutlich angenommen

Nach der Verabschiedung des kantonalen Gesetzes über die Pflegefinanzierung im Dezember 2010 durch den Kantonsrat haben auch die St.Galler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einer deutlichen Zustimmung von 82,4 Prozent am 13. Februar 2011 das Gesetz gutgeheissen. Damit wurde im Kanton St.Gallen die fehlende gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des seit 1. Januar 2011 geltenden Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung geschaffen.


INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN

Informationsveranstaltung zur Pflegefinanzierung vom 24. September 2010

Das Amt für Soziales hat am 24. September 2010 alle Leitungspersonen und Finanzverantwortlichen von Betagten- und Pflegeheimen im Kanton St.Gallen zu einer Informationsveranstaltung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in den Pfalzkeller eingeladen. Kerninhalt der Informationen war neben den bundesrechtlichen Vorgaben und dem Entwurf des kantonalen Gesetzes über die Pflegefinanzierung insbesondere die geplante operative Umsetzung der Pflegefinanzierung im stationären Bereich. Die Präsentation des Amtes für Soziales und der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen finden Sie nachfolgend.

Informationsveranstaltung Spitex Verband Kanton St.Gallen vom 5. Mai 2010

Der Spitex Verband des Kantons St.Gallen lud am Mittwoch, 5. Mai 2010 zu einer Informationsveranstaltung bezüglich Neuordnung der Pflegefinanzierung. Während das Gesundheitsdepartement die in den Vernehmlassungsunterlagen geplante Umsetzung in der ambulanten Langzeitpflege und für die Akut- und Übergangspflege erläuterte, stellte das Amt für Soziales die geplante Umsetzung der Restfinanzierung in der Langzeitpflege in Pflegeheimen inkl. Tages- und Nachstätten vor. Die Präsentation des Amtes für Soziales finden Sie nachfolgend: