Fachkommission für Altersfragen

Fachkommission für Altersfragen

Um die Umsetzung des Altersleitbildes des Kantons St.Gallen zu begleiten, wurde vor gut zehn Jahren die Fachkommission für Altersfragen gebildet. Das Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abge­kürzt SHG) bewirkte Ende der Neunzigerjahre eine Verschiebung der Zuständigkeit hin zu den politischen Gemeinden. Diese tragen die Hauptverantwortung für die Sicherstellung eines wohn­ortnahen und bedarfsgerechten Angebots im Bereich der stationären Betreuung und Pflege von Betagten. Der Kanton wirkt hauptsächlich in Bezug auf Planungs-, Qualitäts- und Finanzierungsfragen. Diese Entwicklung zog auch eine Verschiebung der Zielsetzung und Funktion der Fachkommission für Altersfragen nach sich. Deshalb wurde die Fachkommission für Altersfragen am 20. August 2009 neu konstituiert. Darin vertreten sind: 

Die Fachkommission für Altersfragen wird von der Vorsteherin des Departementes des Innern eingesetzt und ist ein wichtiges Gefäss des Austauschs und der Entwicklung. Im Bestreben einer einvernehmlichen Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Sozial­hilfegesetzes (SHG) sowie im Interesse einer qualitativ und quantitativ angemessenen Pflege und Betreuung in den Betagten- und Pflegeheimen unterstützt sie das Departement des Innern. Es stehen richtungsweisende Veränderungen an, die ausgewogene und abgestützte Strategien verlangen. Dieses Begleitforum ist daher, insbesondere bei Projekten, von zentraler Bedeutung. Die Besetzung der Fach­kommission entspricht den wichtigsten Meinungs- und Entscheidungsträgern im Bereich der stationären Altersbetreuung.

Kontakt

  Abteilung Alter
Adresse: Spisergasse 41
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 33 18 / 058 229 45 00