
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Fachkommission für Altersfragen
Fachkommission für Altersfragen
Um die Umsetzung des Altersleitbildes des Kantons St.Gallen zu begleiten, wurde vor gut zehn Jahren die Fachkommission für Altersfragen gebildet. Das Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG) bewirkte Ende der Neunzigerjahre eine Verschiebung der Zuständigkeit hin zu den politischen Gemeinden. Diese tragen die Hauptverantwortung für die Sicherstellung eines wohnortnahen und bedarfsgerechten Angebots im Bereich der stationären Betreuung und Pflege von Betagten. Der Kanton wirkt hauptsächlich in Bezug auf Planungs-, Qualitäts- und Finanzierungsfragen. Diese Entwicklung zog auch eine Verschiebung der Zielsetzung und Funktion der Fachkommission für Altersfragen nach sich. Deshalb wurde die Fachkommission für Altersfragen am 20. August 2009 neu konstituiert. Darin vertreten sind:
Die Fachkommission für Altersfragen wird von der Vorsteherin des Departementes des Innern eingesetzt und ist ein wichtiges Gefäss des Austauschs und der Entwicklung. Im Bestreben einer einvernehmlichen Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Sozialhilfegesetzes (SHG) sowie im Interesse einer qualitativ und quantitativ angemessenen Pflege und Betreuung in den Betagten- und Pflegeheimen unterstützt sie das Departement des Innern. Es stehen richtungsweisende Veränderungen an, die ausgewogene und abgestützte Strategien verlangen. Dieses Begleitforum ist daher, insbesondere bei Projekten, von zentraler Bedeutung. Die Besetzung der Fachkommission entspricht den wichtigsten Meinungs- und Entscheidungsträgern im Bereich der stationären Altersbetreuung.
Kontakt
| Abteilung Alter | |
| Adresse: | Spisergasse 41 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 33 18 / 058 229 45 00 |