Tarifvertrag

Tarifvertrag

 

Für Betagten- und Pflegeheime, die in der Pflegeheimliste des Kantons St.Gallen aufgeführt sind, ist der Tarifvertrag zwischen dem Verband der Krankenversicherer santésuisse und dem Heimverband CURAVIVA St.Gallen, Thurgau und Glarus massgebend. Auch mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung behält der Vertrag seine Gültigkeit, soweit er nicht die neuen bundesrechtlichen (finanzielle Beteiligung der Versicherer an den Pflegeleistungen) und kantonalen Vorgaben tangiert.

 

Der Vertrag regelt neben den durch übergeordnetes Recht hinfälligen Tarifen auch die administrativen Abläufe zwischen den Vertragsparteien. Der Tarifvertrag ist von der Regierung des Kantons St.Gallen genehmigt.

Pflegetarife

Die Kostenübernahme von Pflegeleistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung erfolgt über die vom Bund festgelegten Beiträge pro Pflegestufe.

 

Die Krankenversicherer leisten ab 1. Januar 2011 folgende Tagespauschalen:

Pflegestufe

Pflegeminuten

Tagespauschale

1

bis 20

9.00

2

21 bis 40

18.00

3

41 bis 60

27.00

4

61 bis 80

36.00

5

81 bis 100

45.00

6

101 bis 120

54.00

7

121 bis 140

63.00

8

141 bis 160

72.00

9

161 bis 180

81.00

10

181 bis 200

90.00

11

201 bis 220

99.00

12

über 220

108.00

Harmonisierungstabelle

Die nationale Steuergruppe «Tarifstrukturen II» (Expertengremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von BAG, GDK, CURAVIVA Schweiz sowie weiteren Fachpersonen) hat per 31. August 2011 die erste Phase, die Anpassung der Systemzeiten von BESA und RAI/RUG, abgeschlossen. An der Sitzung vom 30. August 2011 wurde empfohlen, dass das Instrument RAI/RUG um 9 Prozent angehoben und das BESA-System um 2 Prozent (Leistungskatalog 2005) bzw. 8,45 Prozent (Leistungskatalog 2010) reduziert werden. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 20. Dezember 2011 diese Harmonisierungstabelle genehmigt. Damit wird die national gültige Harmonisierungstabelle im Kanton St.Gallen per 1. Januar 2012 angewendet.

Harmonisierungstabelle