
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Pflegeheimliste
Die Kantone haben gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung neues Fenster zur Gewährleistung der stationären Pflege und Betreuung von älteren Menschen eine Planung zu erstellen und eine Pflegeheimliste zu führen. Mit der Aufnahme einer stationären Betagteneinrichtung in die kantonale Pflegeheimliste neues Fenster erhält diese die Berechtigung, Pflegeleistungen an eine festgelegte Zahl allgemein versicherter Personen zu Lasten der sozialen Krankenversicherung zu erbringen. Die Anerkennung und Kostenübernahme durch die Ergänzungsleistungen zur AHV neues Fenster ist ebenfalls an diese geknüpft.
Aufnahme
Die Aufnahme der Plätze einer Einrichtung in die kantonale Pflegeheimliste ist an einen Bedarfsnachweis neues Fenster und an die Erfüllung von qualitativen Zulassungsbedingungen geknüpft
Das Aufnahmeverfahren ist zweistufig:
1. Stufe: Bedarfsnachweis
2. Stufe: Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen
Anträge zur Pflegeheimliste, insbesondere Neuaufnahmen oder Aufnahmen von zusätzlichen Plätzen, werden durch das Amt für Soziales geprüft. Anpassungen der Pflegeheimliste werden von der Regierung erlassen.