Betriebsbewilligung

zur Führung eines privaten Betagten- und Pflegeheims

Szene eines Altersheimnachmittags

Zuständigkeit und Vorgehen

 

Für die Führung eines privaten Betagten- und Pflegeheims mit mehr als fünf Plätzen bedarf es gemäss Sozialhilfegesetz einer Betriebsbewilligung, soweit keine Leistungsvereinbarung mit einer oder mehreren Gemeinden vorliegt.

 

Die Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime regelt die näheren Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung und zum Entzug der Betriebsbewilligung sowie über die Heimaufsicht.

 

Weitere Grundlagen finden Sie in den folgenden Downloads:

Informationen
PDF-Datei Bewilligungsverfahren (23 kb, PDF)   09.02.2010
Richtlinien
PDF-Datei über das Betriebskonzept (34 kb, PDF)   14.10.2004
 

Kontakt

  Abteilung Alter
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