
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Soziales im Kanton St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
Betriebsbewilligung
zur Führung eines privaten Betagten- und Pflegeheims
Zuständigkeit und Vorgehen
Für die Führung eines privaten Betagten- und Pflegeheims mit mehr als fünf Plätzen bedarf es gemäss Sozialhilfegesetz neues Fenster einer Betriebsbewilligung, soweit keine Leistungsvereinbarung mit einer oder mehreren Gemeinden vorliegt.
Die Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime neues Fenster regelt die näheren Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung und zum Entzug der Betriebsbewilligung sowie über die Heimaufsicht.
Weitere Grundlagen finden Sie in den folgenden Downloads:
| Informationen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bewilligungsverfahren (23 kb, PDF) | 09.02.2010 | |||
| Richtlinien | ||||
|---|---|---|---|---|
| über das Betriebskonzept (34 kb, PDF) | 14.10.2004 | |||
| über die interne Aufsicht (112 kb, PDF) | 13.11.2006 |
Kontakt
| Abteilung Alter | |
| Adresse: | Spisergasse 41 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 071 229 33 18 / 071 229 45 00 |