
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
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Bedarfsplanung
Die politische Gemeinde sorgt gemäss Art. 28 des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) neues Fenster für ein quantitativ und qualitativ bedarfsgerechtes Angebot an stationären Pflege- und Betreuungsplätzen für betagte Menschen. Die Gemeinde kann die Aufgaben gemeinsam mit anderen politischen Gemeinden erfüllen, von der Ortsgemeinde erfüllen lassen oder mit Leistungsvereinbarungen privaten Trägerschaften übertragen. Die Gemeinde erstellt eine Bedarfsplanung und aktualisiert sie periodisch. Die kommunalen Planungen sind auch für die kantonale Pflegeheimliste neues Fenster bedeutsam.
Bedarfsrichtwert
Für die Bedarfsplanung gibt der Kanton Bedarfsrichtwerte vor (Art. 29 SHG neues Fenster). Demgemäss müssen für rund 29 Prozent der 80-jährigen und älteren Einwohnerinnen und Einwohner stationäre Betreuungs- und Pflegeplätze zur Verfügung stehen, wobei von einer Sollauslastung von 96 Prozent ausgegangen wird. Der Bedarfsrichtwert bezieht sich auf alle stationären Angebote (z.B. auch auf Plätze für die spezialisierte Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankungen) und ist über das gesamte Kantonsgebiet und alle Gemeinden verbindlich. Er wurde auf der Basis bisheriger Erfahrungen bestimmt und im kantonalen Altersleitbild neues Fenster des Jahres 1996, das die Grundsätze der kantonalen Alterspolitik festhält, inhaltlich eingebettet.
Auf der Grundlage der im Rahmen des Teilprojekts Bedarfsrichtwert gewonnenen Erkenntnisse hat Regierungsrätin Kathrin Hilber am 7. November 2011 die neuen Planungsrichtwerte erlassen. Von diesem Erlass und dem entsprechenden Bericht hat die Regierung am 20. Dezember 2011 Kenntnis genommen.
Planungsumfang
Die Grundversorgung ist mittel- bis langfristig zu gewährleisten. Der Kanton empfiehlt einen Planungshorizont von ungefähr 15 Jahren. In den Planungen ist dabei die Bevölkerungs- entwicklung zu prognostizieren und unter Anwendung des Richtwerts der Bedarf an Pflegeheimplätzen zu bestimmen. Resultat und Ziel der Planung soll nicht primär die Schaffung neuer Plätze sein, sondern die systematische Weiterentwicklung eines ganzheitlichen Angebots für ältere Menschen. Dazu gehören auch ambulante Angebote.
Planungsgrundlagen
Datenerhebungen in allen Betagten- und Pflegeheimen im Kanton St.Gallen dienen der Aktualisierung der Pflegeheimliste und Beschaffung von Grundlagen für die Planung. Weiter werden an Hand der Datenerhebungen Trends und Entwicklungen im Kanton und in den Regionen verfolgt.