
Soziales im Kanton St.Gallen
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Alter
Alter betrifft uns alle. Die durchschnittliche Lebenserwartung nimmt erfreulicherweise zu, und so erfüllt sich für immer mehr Menschen der Wunsch, ein hohes Alter zu erreichen. Auch wenn das Altern, wie andere Lebensphasen, ein individueller Prozess ist, sind beim Entwurf der Vorstellung über die Lebensbedingungen älterer Menschen sowie das optimale Zusammenleben der Generationen alle gesellschaftlichen Ebenen gefordert, vom Individuum bis zum Staat. Bereits im Jahr 1996 hat der Kanton St.Gallen ein Altersleitbild neues Fenstererarbeitet, das diesem Grundgedanken Rechnung trug und als Grundlage für die st.gallische Alterspolitik dienen sollte. Mit dem Sozialhilfegesetz neues Fenster, das im Jahr 1998 in Kraft getreten ist, kam es jedoch zu wesentlichen Eingrenzungen der Rolle des Kantons. Heute liegt die Hauptverantwortung für die Alterspolitik bei den politischen Gemeinden, während der Kanton auf einer übergeordneten Ebene v.a. in Bezug auf Finanzierungs-, Qualitäts- und Planungsfragen im Bereich der stationären Betreuung und Pflege von Betagten wirkt.
AKTUELLES
Neue Planungsrichtwerte
Auf der Grundlage der im Rahmen des Teilprojekts Bedarfsrichtwert gewonnenen Erkenntnisse hat Regierungsrätin Kathrin Hilber am 7. November 2011 die neuen Planungsrichtwerte erlassen. Von diesem Erlass und dem entsprechenden Bericht hat die Regierung am 20. Dezember 2011 Kenntnis genommen.
Kontakt
| Abteilung Alter | |
| Adresse: | Spisergasse 41 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 33 18 / 058 229 45 00 |