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    <title>News Sozialamt</title>
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    <updated>2012-05-17T03:32:18Z</updated>
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		<name>News Sozialamt</name>
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                <title>Grundlagen für den neuen Kindes- und Erwachsenenschutz sind definitiv</title>
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                <updated>2012-05-07T08:37:00Z</updated>
                <summary>Das neue Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist nach Ablauf der Referendumsfrist rechtsgültig geworden. Die Regierung hat nun den Vollzugsbeginn beschlossen. Derweil laufen die Vorbereitungen zum Umbau des bisherigen Vormundschaftswesens auf Hochtouren. Auch für die Pflegefamilien im Kanton St.Gallen kommt es in Folge des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zu Neuerungen.</summary>
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		         		<strong><p>Das neue Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist nach Ablauf der Referendumsfrist rechtsgültig geworden. Die Regierung hat nun den Vollzugsbeginn beschlossen. Derweil laufen die Vorbereitungen zum Umbau des bisherigen Vormundschaftswesens auf Hochtouren. Auch für die Pflegefamilien im Kanton St.Gallen kommt es in Folge des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zu Neuerungen.</p></strong>
		         		
						<p>Das neue Recht bringt in erster Linie eine grundlegende Neuorganisation der im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständigen Behörden mit sich. Neben dem Aufbau stellt der Übergang der zahlreichen laufenden Massnahmen und hängigen Verfahren von den bisherig 77 Vormundschaftsbehörden auf die neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eine grosse Herausforderung dar.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Vollzug staffeln </strong></p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesrecht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt zwar erst am 1.&nbsp;Januar 2013 in Kraft. Dann müssen die neuen KESB aber schon bereit und handlungsfähig sein. Deshalb hat die Regierung beschlossen, dass die Behörden bereits ab 1. Juli 2012 richtig konstituiert werden können. Sie hat dazu die organisatorischen Bestimmungen im kanto­nalen Einführungsgesetz bereits ab 1. Juli 2012 in Vollzug gesetzt. Alle übrigen Gesetzes­bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2013. Der Kantonsrat hatte schon in der Februar­session den neuen Grundlagen zugestimmt.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Umbau betrifft auch Pflegekinderwesen </strong></p><p>&nbsp;</p><p>Bisher waren die Vormundschaftsbehörden für die Bewilligung von und die Aufsicht über Pflegekinderverhältnisse zuständig. Da diese Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden nicht in bisheriger Form fortbestehen, regelt das kantonale Einführungsgesetz die Zuständigkeiten auch im Pflegekinderwesen neu. Die Gemeinden sind nach wie vor für Tagesfamilien zuständig. Hingegen ist künftig eine Bewilligung des Kantons notwendig, wenn Minderjährige dauerhaft in Pflegefamilien leben. Damit gelten künftig kantonale Standards für Pflegefamilien, die in der Vergangenheit häufig gefordert wurden und in anderen Kantonen schon Realität sind. Die künftigen Verfahren werden derzeit definiert und die notwendige Verordnung vorbereitet. Ab 1. Januar 2013 wird dann das kantonale Amt für Soziales Anlaufstelle für Pflegefamilien sein.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Vielfältige Vorbereitungsarbeiten in den Regionen </strong></p><p>&nbsp;</p><p>Die künftigen KESB-Präsidentinnen und -Präsidenten der insgesamt neun Kindes- und Erwachsenenschutzregionen im Kanton St.Gallen sind bereits bestimmt. Die neue Arbeit beginnt aber nicht erst im kommenden Jahr. Bis zum 1. Januar 2013 werden das neue Personal rekrutiert, die Behördenmitglieder geschult, die Infrastruktur bereitgestellt sowie Geschäfts- und Arbeitsprozesse definiert. Die Arbeiten laufen deshalb in allen Regionen auf Hochtouren.</p>
						
						
						
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                <title>Akzente setzen für Menschen mit Behinderung</title>
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                <updated>2012-05-01T10:54:00Z</updated>
                <summary>Am Montag informierte Regierungsrätin Kathrin Hilber rund 100 Verantwortliche aus den spezialisierten Einrichtungen und Organisationen für Menschen mit Behinderung über die neue Behindertengesetzgebung. Das Gesetz wurde in der Frühjahrssession in erster Lesung im Kantonsrat behandelt und ausdrücklich begrüsst. Es wird voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft treten und bringt auch für die Einrichtungen und Organisationen einige Änderungen. </summary>
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		         		<strong><p>Am Montag informierte Regierungsrätin Kathrin Hilber rund 100 Verantwortliche aus den spezialisierten Einrichtungen und Organisationen für Menschen mit Behinderung über die neue Behindertengesetzgebung. Das Gesetz wurde in der Frühjahrssession in erster Lesung im Kantonsrat behandelt und ausdrücklich begrüsst. Es wird voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft treten und bringt auch für die Einrichtungen und Organisationen einige Änderungen. </p></strong>
		         		
							<div class="newsbild"> 
								<a href="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2012/05/akzente_setzen_fuermenschenmitbehinderung.html" title="Interner Link: Akzente setzen für Menschen mit Behinderung">
									<img src="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2012/05/akzente_setzen_fuermenschenmitbehinderung/jcr:content/newsdetail.jpg" class="textbild" alt="Akzente setzen f&uuml;r Menschen mit Behinderung" width="250"/>
								</a>
								<p class="bildlegende"></p>
							</div>
						
						<p>Regierungsrätin Kathrin Hilber begrüsste am Montag im Pfalzkeller in St.Gallen gegen 100 Personen zur Informationsveranstaltung. Mit dem neuen Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung soll der Kanton neue Impulse zur Stärkung der Selbstbestimmung setzen. Von den knapp 40 Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen waren alle vertreten, die der Kanton mitfinanziert.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Eigenes kantonales Spezialgesetz</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Regierungsrätin Kathrin Hilber hielt Rückblick auf eine bewegte Vorgeschichte: Die Gleichstellung und der Schutz von Menschen mit Behinderung haben Bund und Kantone in den vergangenen Jahren stark beschäftigt. Seit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2008 trägt der Kanton die alleinige Verantwortung für Angebote in den Bereichen Wohnen, Schule, Arbeit und Beschäftigung. Im Kanton St.Gallen existiert bis heute noch kein Spezialgesetz für Menschen mit Behinderung. Dies nahm die Regierung unter anderem zum Anlass, die kantonale Politik sowie deren Grundsätze, Konzepte und Massnahmen zu überprüfen und auf eine neue, breite Basis zu stellen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Bedarf sichern, Selbstbestimmung fördern</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Die kantonale Politik im Bereich Behinderung zeichnet sich seit jeher durch eine erfolgreiche Zusammenarbeit von privaten Trägerschaften und Kanton bei der Bereitstellung von bedarfsgerechten Angeboten aus. Zahlreiche Angebote im Kanton St.Gallen sind durch private Initiative und mit grossem, oft ehrenamtlichem Engagement entstanden. Ziel ist es, zusammen mit den Akteuren innerhalb und ausserhalb des Behindertenbereichs, weiterhin das Wohl der Menschen mit Behinderung zu sichern, ihnen aber auch mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Aktive Mitgestaltung von allen</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Andrea Lübberstedt, Leiterin des Amtes für Soziales, machte darauf aufmerksam, dass soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung nicht alleinige Aufgabe des Kantons sei. Dazu braucht es auch die Zusammenarbeit von Bund, Kanton, Gemeinden, Organisationen und Einrichtungen. Unter anderem müssen Kanton und Gemeinden Hilfe zur Selbsthilfe fördern und sicherstellen, dass öffentliche Grundleistungen auch Menschen mit Behinderung zugänglich sind.</p><p>Eine erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes stellt sich aber nicht von heute auf morgen ein. Es ist ein Prozess, der von allen Beteiligten aktiv mitgestaltet werden muss.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Anpassungen sorgfältig planen</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Andreas Tinner, Leiter der Fachabteilung Behinderung im Amt für Soziales, führte den Gästen die geplanten Umsetzungsschritte aus. Die nötigen Veränderungen können jedoch nicht alle per 1. Januar 2013 umgesetzt werden. Gerade im Finanzierungsbereich sind Übergangsfristen von mehreren Jahren geplant. Ebenso erfolgen Bedarfsermittlung und Angebotsplanung vor einem langfristigen Horizont, um angemessen auf quantitative und qualitative Veränderungen reagieren zu können. Damit die Wirkung und Abstimmung des Gesetzes überprüft werden können, wird der Regierung des Kantons St.Gallen periodisch ein Wirkungsbericht vorgelegt. Neben den Neuerungen wird auch viel Bewährtes übernommen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Verbände verabschieden Kathrin Hilber</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Regierungsrätin Kathrin Hilber verabschiedet sich mit Abschluss der Amtsperiode Ende Mai 2012 aus der Politik. Peter Hüberli, Co-Präsident IGOB (Interessengemeinschaft Organisationen für Menschen mit Behinderungen) nahm die Gelegenheit wahr, Kathrin Hilber im Namen der Verbände für die gute Zusammenarbeit zu danken. Gerade in den vergangen Jahren sei mit der NFA und dem Übergang zahlreicher Aufgaben vom Bund an den Kanton die kooperative Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern enorm wichtig gewesen. Als Departementsvorsteherin habe sie stets den Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den Mittelpunkt gestellt und wichtige Anliegen diesbezüglich inner- und ausserhalb des Kantons vertreten.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Weiterhin miteinander</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Kathrin Hilber bedankte sich ihrerseits bei den verschiedenen Akteuren, die sich für Menschen mit Behinderung engagieren. Sie ist überzeugt, dass es nur dank einem stimmigen Miteinander von privater Initiative und staatlichem Handeln möglich ist, ein so vielfältiges Angebot, wie es der Kanton St.Gallen hat, zur Verfügung zu stellen. Beim anschliessenden Vernetzungsapéro tauschten sich die Anwesenden angeregt mit der Departementsvorsteherin und den Verantwortlichen des Amtes für Soziales aus.</p><p>&nbsp;</p>
						
						
						
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                <title>Leichter Anstieg der Sozialhilfequote im Jahr 2010 </title>
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                <updated>2012-04-26T09:23:00Z</updated>
                <summary>Wie die Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen auf Basis des aktuellsten Zahlenmaterials zur Sozialhilfe ermittelt hat, bezogen im Jahr 2010 insgesamt 9&#039;808 Personen im Kanton St.Gallen Sozialhilfeleistungen der Gemeinden, was 2.1 Prozent der Kantonsbevölkerung entspricht. Damit stieg die Sozialhilfequote gegenüber 2009 um 0.1 Prozentpunkte an (+ 223 Personen). Der leichte Anstieg ist vorwiegend auf die angespannte Arbeitsmarktsituation im Jahr 2009 zurückzuführen. </summary>
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		         		<strong><p>Wie die Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen auf Basis des aktuellsten Zahlenmaterials zur Sozialhilfe ermittelt hat, bezogen im Jahr 2010 insgesamt 9'808 Personen im Kanton St.Gallen Sozialhilfeleistungen der Gemeinden, was 2.1 Prozent der Kantonsbevölkerung entspricht. Damit stieg die Sozialhilfequote gegenüber 2009 um 0.1 Prozentpunkte an (+ 223 Personen). Der leichte Anstieg ist vorwiegend auf die angespannte Arbeitsmarktsituation im Jahr 2009 zurückzuführen. </p></strong>
		         		
						<p>Wie die Auswertung der Daten der Schweizerischen Sozialhilfestatistik zeigt, gelang 2009 in Folge der schwierigen Beschäftigungslage wesentlich weniger Personen eine Ablösung aus der Sozialhilfe, so dass diese 2010 weiterhin unterstützt werden mussten und damit zu einem Anstieg der Sozialhilfequote beitrugen. Insgesamt sind 2010 weniger Personen neu in den Sozialhilfebezug eingetreten als 2009 (-252 Personen).</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Kinder und Jugendliche nach wie vor stark betroffen</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Im Jahr 2010 erhielten 2'907 Kinder und Jugendliche Sozialhilfeleistungen und damit war nahezu jede dritte unterstützte Person minderjährig. Obwohl das Armutsrisiko der Kinder und Jugendlichen infolge rückläufiger Neuaufnahmen und steigender Fallabschlüsse bei den Familien seit 2006 überdurchschnittlich stark gesunken ist, liegt es mit 3.1 Prozent nach wie vor deutlich über demjenigen der Gesamtbevölkerung (2.1 Prozent). Die Sozialhilfequote der Kinder und Jugendlichen wurde anhand von Bevölkerungsdaten der Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen berechnet. Sie weicht daher von dem vom Bundesamt für Statistik (BFS) ermittelten Werten ab und ist deshalb vom Niveau her auch nicht mit den BFS-Kennzahlen anderer Kantone vergleichbar.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Tiefes Ausbildungsniveau als Risikofaktor</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Nahezu jede zweite Sozialhilfe beziehenden Person im Alter zwischen 20 und 64 Jahren verfügt nicht über eine abgeschlossene Ausbildung. Hinsichtlich der Ausbildungssituation bestehen deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Staatengruppen. Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen aus EU/EFTA-Staaten verfügen doppelt so häufig über eine Ausbildung wie Staatsangehörige aus dem übrigen Europa und aussereuropäischen Staaten. Die Auswertungen zeigen auch, dass es Personen ohne Ausbildung seltener gelingt, die Sozialhilfe durch eine Verbesserung ihrer Erwerbssituation wieder zu verlassen. </p><p>&nbsp;</p><p><strong>Analysebericht mit zahlreichen weiteren Kennzahlen</strong></p><p>&nbsp;</p><p>In der neuesten Publikation der Reihe «Kanton St.Gallen: Statistik aktuell» (Nr. 36, «Statistik der Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung und Mutterschaftsbeiträge im Kanton St.Gallen, Kennzahlen 2005-2010») finden sich neben rund 20 kommentierten Kennzahlen zur Sozialhilfe auch Angaben zur Alimentenbevorschussung und den Mutterschaftsbeiträgen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Analysebericht beziehen</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Die Publikation «Statistik der Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung und Mutterschaftsbeiträge im Kanton St.Gallen, Kennzahlen 2005-2010» in der Reihe &quot;Kanton St.Gallen: Statistik aktuell&quot; der Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen ist als Druckversion für 15 Franken bestellbar (058 229 34 86; Marzena.Avesani@sg.ch). Die Publikation steht auch zum kostenlosen Download unter <a href="http://www.statistik.sg.ch/content/statistik/home.html" title="Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: Öffentliche Statistik Kanton St.Gallen" target="_blank">www.statistik.sg.ch<span class="hidden"> neues Fenster</span></a> zur Verfügung.</p>
						
						
						
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