
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Soziales im Kanton St.Gallen
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Bundessubventionen
Finanzhilfen
Das Impulsprogramm des Bundes fördert die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern. Am 1. Oktober 2010 entschied das Parlament, das bis 31. Dezember 2011 befristete Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung um vier Jahre bis 31. Januar 2015 zu verlängern und hat für die verlängerte Laufzeit einen Kredit von 120 Mio. Franken gesprochen. Über die Gewährung der Finanzhilfen entscheidet das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), welches die Kantone zuvor anhört.
Finanzhilfen können erhalten:
- Kindertagesstätten (z.B. Krippen)
- Horte, Tagesschulen, Mittagstische
- Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien (z.B. Tageselternvereine)
- Projekte mit Innovationscharakter und möglichst grosser Breitenwirkung
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) neues Fenster.