
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Soziales im Kanton St.Gallen
Servicebereich
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Bewilligung
Werden wenigstens sechs Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber betreut, bedarf es gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption und der kantonalen Verordnung über Kinder- und Jugendheime einer Betriebsbewilligung des Amtes für Soziales. Die beiden Verordnungen regeln die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Betriebsbewilligung sowie die Aufsicht.
| Richtlinien und Grundlagen | ||||
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| Grundlagenpapier Stand September 2010 (150 kb, PDF) | 18.04.2011 | |||
| Richtlinien Betriebskonzept (67 kb, PDF) | 18.04.2011 | |||
| Grundlagen zur staatlichen Aufsicht (75 kb, PDF) | 18.04.2011 | |||
| Richtlinien interne Aufsicht (69 kb, PDF) | 18.04.2011 | |||