Standardisierte Erstbefragung STEB

Die Standardisierte Erstbefragung STEB ist eine Befragung von Kindern und Jugendlichen, die bei einem Verdacht auf eine Misshandlung oder bei einer erwiesenen Misshandlung durchgeführt wird. Sie wird von dafür qualifizierten Fachpersonen durchgeführt und in Bild und Ton aufgezeichnet. Die Aufnahmen sind Entscheidungsgrundlagen und können im Fall eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens als Beweismittel dienen. Die STEB-Befragung wird ausserhalb des Strafverfahrens durchgeführt und gilt nicht als Befragung im Sinn des Opferhilfegesetzes.

 

Im Rahmen des Konzepts «Kindesschutz im Kanton St.Gallen» bietet der Schulpsychologische Dienst des Kantons St.Gallen STEB an.

 

Die Anmeldeunterlagen finden Sie als Download auf den Webseiten des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St.Gallen. Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der STEB-Koordination.