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Standardisierte Erstbefragung STEB
Die Standardisierte Erstbefragung STEB ist eine Befragung von Kindern und Jugendlichen, die bei einem Verdacht auf eine Misshandlung oder bei einer erwiesenen Misshandlung durchgeführt wird. Sie wird von dafür qualifizierten Fachpersonen durchgeführt und in Bild und Ton aufgezeichnet. Die Aufnahmen sind Entscheidungsgrundlagen und können im Fall eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens als Beweismittel dienen. Die STEB-Befragung wird ausserhalb des Strafverfahrens durchgeführt und gilt nicht als Befragung im Sinn des Opferhilfegesetzes.
Im Rahmen des Konzepts «Kindesschutz im Kanton St.Gallen» bietet der Schulpsychologische Dienst des Kantons St.Gallen neues FensterSTEB an.
Die Anmeldeunterlagen finden Sie als Download neues Fensterauf den Webseiten des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St.Gallen. Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der STEB-Koordination.
| Flyer STEB (51 kb, PDF) | 03.09.2010 | ||
| Leitfaden Standardisierte Erstbefragung STEB (91 kb, PDF) | 21.04.2010 | ||
| Jahresbericht STEB 2009 (66 kb, PDF) | 21.04.2010 | ||
| Jahresbericht STEB 2010 (142 kb, PDF) | 06.04.2011 |