Kindesschutz

Die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um Kinder vor körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalt und Vernachlässigung zu schützen (Art. 19 und Art. 34 UN-Kinderrechtskonvention).

Beratung

Kinder und Jugendliche, die körperliche, psychische und/oder sexuelle Gewalt erleben oder erlebt haben und deren Angehörige erhalten Beratung bei In Via, Fachstelle Kindesschutz, Opferhilfe für Kinder und Jugendliche, des Kinderschutzzentrums.

Zivilrechtlicher Kindesschutz

Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus Abhilfe schaffen können oder wollen, beschliesst die Vormundschaftsbehörde zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen.

Kindesschutz im Kanton St.Gallen

Alle Fachpersonen, die Kinder und Jugendliche betreuen, erziehen, pflegen, beraten, fördern und in der Entwicklung unterstützen, sind an einem wirksamen Kindesschutz beteiligt. Das Konzept «Kindesschutz im Kanton St.Gallen» regelt und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kindesschutz.

 

Die Regierung hat für strategische Fragen eine «Arbeitsgruppe Kindesschutz» eingesetzt.

 

Vier regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen unterstützen Fachpersonen bei der Einschätzung von Gefährdungssituationen und der Planung der Interventionen.

 

Die Standardisierte Erstbefragung STEB ist ein Instrument, um Aussagen von Kindern und Jugendlichen zu einer Misshandlung zu klären und zu dokumentieren.

 

Der «Leitfaden für das Vorgehen bei Gefährdung des Kindeswohls» hilft Fachpersonen, sorgfältig und umsichtig zu handeln.

Kontakt

  Heidi Gsell
Adresse: Spisergasse 41
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 33 18 / 058 229 45 00