Kinder- und Jugendpolitik

Kinder- und Jugendpolitik, Kinder strecken die Arme in die Höhe

Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Kinder und Jugendliche haben das Recht, gesund und unversehrt in der Fürsorge einer Gemeinschaft aufzuwachsen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, ihr Leben zu gestalten und sich am sozialen Leben zu beteiligen.

Was ist Kinder- und Jugendpolitik?

Gemäss Bundes- und Kantonsverfassung haben Kinder und Jugendliche «einen Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.» (Artikel 11 Bundesverfassung und Artikel 2 Kantonsverfassung). Diesen Rechten verpflichtet sind private und staatliche Institutionen und Behörden von Bund, Kanton und Gemeinden. Kinder- und Jugendpolitik umfasst alle Angebote, Massnahmen und politische Strategien, die das Ziel haben, Kindern und Jugendlichen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen.

 

Kommunale Kinder- und Jugendpolitik

Die Gemeinden sorgen für eine ganzheitliche Jugendhilfe. Diese umfasst Jugendarbeit, Jugendschutz und Jugendberatung. (Art 58bis EGzZGB). Die Gemeinden stellen die Zusammenarbeit im Kinder- und Jugendbereich sicher. Alle Gemeinden haben eine Jugendbeauftragte oder einen Jugendbeauftragten bestimmt. Diese stehen als Ansprechpersonen für Private, Behörden und Organisationen zur Verfügung.

Kantonale Jugendkoordination

Die Jugendkoordinationsstelle hat den Auftrag, Kontaktstelle für die Gemeinden zu sein und «insbesondere die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen der Jugendhilfe sowie den zuständigen Stellen von Staat und Gemeinden» zu koordinieren (Art. 58ter EGzZGB).

Broschüre «Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton St.Gallen»

Die Broschüre «Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton St.Gallen» gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie im Kanton St.Gallen der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen geregelt und organisiert ist sowie welche Amtsstellen oder Institutionen für Ihre Fragen und Anliegen zuständig sind.

 

Kontakt

  Andrea Faeh
Adresse: Spisergasse 41
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 33 18 / 058 229 45 00