
Soziales im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
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Kinder- und Jugendkredit
Mit Beiträgen aus dem Kinder- und Jugendkredit werden innovative Kinder- oder Jugendprojekte sowie kinder- und jugendfreundliche Entwicklungen in Gemeinden und Regionen ermöglicht und gefördert. Gesuche können jederzeit eingereicht werden und werden laufend bearbeitet.
Folgende Projekte wurden im Jahr 2010 durch den Kinder- und Jugendkredit unterstützt:
Richtlinien über Beiträge für die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz (Kinder- und Jugendkredit)
Für den Kinder- und Jugendkredit hat das Departement des Innern neu Richtlinien erlassen. Diese sind ab 1. Januar 2011 gültig und schaffen insbesondere in Bezug auf die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge mehr Transparenz. Weiterhin werden Beiträge an Projekte und konzeptionelle Arbeiten ausgerichtet, die eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ihre soziale Integration fördern. Unterstützt werden innovative Projekte während der Pilotphase sowie die Professionalisierung und Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Formulare
Das Amt für Soziales hat für das Jugendkreditgesuch, die Budgetierung, den Abschlussbericht und die Abrechnung neu Formulare erstellt. Diese sollen Ihnen die Gesuchseinreichung erleichtern und führen alle notwendigen Angaben, die wir für die Beurteilung benötigen, auf. Für Gesuche und Abschlussberichte benutzen Sie bitte diese Formulare.
| Gesuchsformular Jugendkredit (55 kb, DOCX) | 17.05.2011 | ||
| Budgetformular Jugendkredit (19 kb, XLSX) | 17.05.2011 | ||
| Schlussbericht Jugendkredit (54 kb, DOCX) | 17.05.2011 | ||
| Abrechnungsformular Jugendkredit (19 kb, XLSX) | 17.05.2011 |